Um die IT-Sicherheit in Deutschland bleibt es weiterhin nur mäßig bestellt. Die Gefährdungslage sei nach wie vor „auf hohem Niveau angespannt“, bilanziert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in seinem heute vorgestellten Lagebericht (PDF), der den Zeitraum zwischen Juli 2016 bis Juni 2017 umfasst. Der Bericht untersucht das Bedrohungspotenzial in der Bundesverwaltung, Wirtschaft sowie der Gesellschaft und reicht von Angriffen auf kritische Infrastrukturen bis hin zu gezielten Phishing-Attacken auf Einzelpersonen. Zugleich zeigt das BSI Lösungsansätze auf, mit denen sich die IT-Sicherheit verbessern ließe.
Die Süddeutsche bietet einen Überblick und macht auf einige Aspekte aufmerksam, die das BSI nicht aufgegriffen hat:
Viele Seiten, zum Beispiel Facebook, Twitter und Netflix, kommen den Nutzern entgegen und sichern die Verbindungen ab. Darauf geht das BSI nicht ein. Ebenfalls unerwähnt bleibt, dass Nutzer auf viele der Entscheidungen, die zu ihrem Nachteil sind, keinen Einfluss nehmen können. So ist etwa Whatsapp eine App, die viele Rechte auf dem Smartphone einfordert. Datenschutztechnisch gibt es bessere Alternativen. Aber der Verzicht auf Whatsapp würde auch bedeuten, auf einen der einfachsten, dank guter Verschlüsselung sichersten und am weitesten verbreiteten Wege zu verzichten, über den heute mit Freunden kommuniziert wird. Für private Nutzer wäre eine Abwägung wichtig. Sie wollen erfahren, wie sie solche Apps nutzen können und dennoch ihre Daten sicher aufbewahren – so gut das eben geht.
Hackback-Erlaubnis für deutsche Behörden?
Golem berichtet von der gemeinsamen Pressekonferenz von BSI-Chef Arne Schönbohm und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), wo ein potenzieller Jamaika-Stolperstein zur Sprache gekommen ist. Dabei geht es um aktive Gegenangriffe im Internet, um Attacken auf Ziele in Deutschland zu verhindern. Stand noch die Große Koalition dem Vorhaben nicht ablehnend gegenüber, gebe es in den derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen mit der FDP und den Grünen keinen Konsens darüber, ob eine solche Befugnis erteilt werden sollte.
Zwar hätten sich CDU, CSU, Grüne und Liberale darauf verständigt, eine bundesweit einheitliche Abwehr von Gefahren und Angriffen aus dem Internet anzustreben. Aber die großen Grundsatzfragen seien nach wie vor offen:
Die bisherige Bundesregierung lässt seit einiger Zeit die Notwendigkeit und Möglichkeit einer Rechtsgrundlage für solche Gegenangriffe prüfen. Dabei geht es neben völkerrechtlichen Aspekten auch um die Frage, welche Behörde mit dem Auftrag ausgestattet werden soll. Möglicherweise wäre eine Grundgesetzänderung erforderlich, um einer Bundesbehörde die Gefahrenabwehr übertragen zu können. Die Prüfung ist laut de Maizière noch nicht abgeschlossen.
